ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der worldwatchers GmbH
(Stand: 27.10.2020)
§ 1 Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der worldwatchers GmbH und ihren Kunden.
(2) Zusätzlich zu diesen AGB gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen der worldwatchers GmbH (z.B. Bedingungen für die Überlassung von Software), die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB enthalten können, und insofern diesen AGB vorrangig sind; sie werden gesondert bei der Erteilung eines entsprechenden Auftrags oder bei einer entsprechenden Bestellung mit dem Kunden vereinbart.
(3) Andere vom Kunden verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt; auch dann nicht, wenn die worldwatchers GmbH ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen der worldwatchers GmbH und dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB und etwaig geltenden Sonderbedingungen.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben klarstellende Bedeutung. Auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB oder etwaig geltenden Sonderbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebote und Angebotsunterlagen
(1) Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere vertragsvorbereitende Unterlagen der worldwatchers GmbH (im Folgenden „Angebotsunterlagen“) dürfen ohne deren Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Bei Nichtabschluss des Vertrages sind die Angebotsunterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an die worldwatchers GmbH herauszugeben.
(2) In Angebotsunterlagen, Prospekten oder Anzeigen der worldwatchers GmbH enthaltene Abbildungen, Pläne, Zeichnungen oder Größenangaben sind nur annähernd maßgenau, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Angebote der worldwatchers GmbH sind stets freibleibend und stellen jeweils einen unverbindlichen Vorschlag an den Kunden dar, Bestellungen oder Aufträge abzugeben.
§ 3 Vertragsschluss, Textform rechtserheblicher Erklärungen
(1) Bestellungen oder Aufträge des Kunden stellen ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald die worldwatchers GmbH die Bestellung oder den Auftrag des Kunden bestätigt (im Folgenden „Auftragsbestätigung“ genannt). Die Auftragsbestätigung erfolgt nach Wahl der worldwatchers GmbH entweder durch Verschriftlichung des Auftrags bzw. der Bestellung in Form einer vertraglichen Vereinbarung oder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung oder des Auftrags.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind zumindest in Textform (z.B. als E-Mail, Telefax, Computerfax oder Brief) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften (z.B. § 650h BGB) und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifel über die Legitimation des Erklärenden bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Leistung der worldwatchers GmbH
(1) Die worldwatchers GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar sind.
(2) Die worldwatchers GmbH ist gegenüber dem Kunden berechtigt, qualifizierte Erfüllungsgehilfen (z.B. Subunternehmer) einzusetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die worldwatchers GmbH bei Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern, soweit die Mitwirkung des Kunden zur Erbringung der vertraglichen Leistungen der worldwatchers GmbH erforderlich sind (z.B. das Bereitstellen von Daten und Unterlagen, das Benennen von Ansprechpartnern oder das Bereitstellen der technischen Umgebung).
(2) Mitwirkungshandlungen im Sinne des vorstehenden Absatzes (1) hat der Kunde unentgeltlich zu erbringen.
§ 6 Leistungsfristen/-termine
(1) Etwaige Leistungsfristen/-termine der worldwatchers GmbH sind unverbindliche Angaben, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.
(2) In jedem Fall kann die worldwatchers GmbH mit der Erbringung der jeweils geschuldeten Leistung frühestens beginnen, wenn eine etwaige individuell vereinbarte An- oder Teilzahlung bei der worldwatchers GmbH eingegangen ist und der Kunde seinen Mitwirkungspflichten im Sinne des § 5 dieser AGB oder seinen individuell vereinbarten Mitwirkungspflichten insoweit nachgekommen ist, als mit der Leistungserbringung begonnen werden kann.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten im Sinne des § 5 dieser AGB oder seinen etwaig individuell vereinbarten Mitwirkungspflichten auch nach Mahnung durch die worldwatchers GmbH und Ablauf einer angemessenen durch die worldwatchers GmbH gesetzte Frist nicht nach, ist die worldwatchers GmbH nicht mehr an etwaige als verbindlich vereinbarte Leistungsfristen/-termine gebunden und es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Eintritt eines Liefer-/Leistungsverzug der worldwatchers GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Preise
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in den Angebotsunterlagen ausgewiesen ist, verstehen sich die Preisangaben der worldwatchers GmbH in Euro sowie ab Sitz der worldwatchers GmbH. Die Preise werden in der Regel als Netto-Preise ausgewiesen. Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer ist, wenn nicht explizit genannt, nicht enthalten.
(2) Sofern Liefer- oder Versandkosten anfallen, sind diese vom Kunden zu tragen. Anfallende Liefer- oder Versandkosten werden in den Angebotsunterlagen gesondert ausgewiesen.
Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, hat der Kunde die von ihm geschuldete Vergütung ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt an die worldwatchers GmbH zu zahlen.
(2) Gerät ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der jeweils offene Zahlbetrag während des Verzugs zum jeweils gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die worldwatchers GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der worldwatchers GmbH auf den kaufmännischen Fälligkeitszins unberührt.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der worldwatchers GmbH ist ein Kunde nur berechtigt, wenn der ihm zustehende Gegenanspruch rechtskräftigt festgestellt ist oder unbestritten ist oder die worldwatchers GmbH den Gegenanspruch anerkannt hat. Ferner ist ein Kunde zur Aufrechnung gegen Ansprüche der worldwatchers GmbH berechtigt, wenn der Kunde etwaige Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag, auf dem auch der betreffende Anspruch der worldwatchers GmbH beruht, geltend macht.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht einem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht, auf dem der betreffende Anspruch der worldwatchers GmbH beruht.
(3) Die vorstehend in Absatz (2) geregelte Einschränkung der Zurückbehaltungsrechte des Kunden gelten auch für ein unternehmerisches Zurückbehaltungsrecht aus §§ 369 bis 372 HGB.
§ 10 Haftung
(1) Bei einer Verletzung von vertraglichen Pflichten (z.B. Mangelhaftigkeit) oder bei einer Verletzung von außervertraglichen Pflichten haftet die worldwatchers GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern sich aus den Bestimmungen dieser AGB nichts anderes ergibt.
(2) Auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet die worldwatchers GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht aber bei einfacher Fahrlässigkeit.
Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die worldwatchers GmbH – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) – bereits im Falle von einfacher Fahrlässigkeit.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die worldwatchers GmbH bereits im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Dabei ist der Schadensersatz des Kunden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit die worldwatchers GmbH nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die sich aus den vorstehenden Absatz (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzung durch sowie zugunsten von Personen, deren Verschulden die worldwatchers GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (z.B. Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter oder Organe, sonstige Erfüllungsgehilfen).
(4) Die sich aus den vorstehenden Absätzen (2) und (3) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die worldwatchers GmbH
- das Vorliegen von Mängeln arglistig verschwiegen hat;
- eine Garantie für die Beschaffenheit einer gelieferten Sache bzw. des erstellten Werks übernommen hat;
- ein Beschaffungsrisiko übernommen hat;
- dem Kunden nach Produkthaftungsgesetz haftbar ist;
- dem Kunden nach sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen haftbar ist.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Von worldwatchers GmbH an den Kunden gelieferte Ware oder Dienstleistung (im Folgenden „Vorbehaltsware“genannt) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der worldwatchers GmbH.
(2) Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält (insbesondere sofern er mit der Zahlung der geschuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist), hat die worldwatchers GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem die worldwatchers GmbH dem Kunden eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.
Sofern die worldwatchers GmbH die Vorbehaltsware bei Geschäften mit Unternehmern oder bei Teilzahlungsgeschäften mit Verbrauchern zurücknimmt, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Kosten trägt der Käufer.
Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn die worldwatchers GmbH die Vorbehaltsware pfändet. worldwatchers GmbH darf zurückgenommene Vorbehaltsware verwerten. Der Erlös der Verwertung wird nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Kosten der Verwertung mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde der worldwatchers GmbH schuldet.
(2) Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
(3) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf das Eigentum der worldwatchers GmbH hinweisen und die worldwatchers GmbH unverzüglichschriftlich benachrichtigen, damit die worldwatchers GmbH Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die der worldwatchers GmbH in diesemZusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien beachten jeweils die datenschutzrechtlichen Vorgaben (z.B. DS-GVO).
(2) Die Vertragsparteien werden einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen (vgl. Art. 28 Abs. 3 DS-GVO), sofern dies erforderlich ist.
(3) Die Vertragsparteien werden eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abschließen, sofern dies erforderlich ist.
§ 13 Urheberrecht
(1) Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken der worldwatchers GmbH (bspw. Klimaschutzkonzepte oder -studien) werden nur an den Kunden übertragen, sofern dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wird. Eine konkludente Übertragung ist ausgeschlossen.
(2) worldwatchers GmbH ist berechtigt, den Kunden namentlich und unter Verwendung des Firmenlogos/-markendarstellung als Referenz zu nennen.
(3) Kunden sind insoweit zur Nutzung von Firmenlogo /-markendarstellung von worldwatchers GmbH berechtigt, als sich dies aus den Individualvereinbarungen zwischen den Parteien ergibt.
§ 14 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 15 Gerichtsstand
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten über Ansprüche (auch deliktsrechtlicherAnsprüche) aus der Geschäftsverbindung der worldwatchers GmbH und dem Kunden, der Sitz der worldwatchers GmbH in München.